Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de und den Landesportalen eingelesen. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wassersicherstellungsgesetzes Planung von Vorsorgemaßnahmen nach § 4 des Wassersicherstellungsgesetzes (1. WasSGVwv) Vom 10. Februar 1971