Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de und den Landesportalen eingelesen. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zum Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung - AVV UZwG BMVBW (WSV) -
07.02.2001
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung