Verwaltungsvorschriften im Bestand
Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de eingelesen, nach ausgebender Stelle sortiert. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte in der Bundesverwaltung nach § 93 Bundesbeamtengesetz (BBG) i. V. m. der Verordnung über die Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten des Bundes (Beamtenaltersteilzeitverordnung – BATZV)
Anschlusstätigkeiten der Beamtinnen und Beamten des Bundes; hier: Änderung des § 105 BBG
Arbeitszeitrechtliche Hinweise zu Ruhepausen mit Bereithaltungspflicht