Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de und den Landesportalen eingelesen. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Verwaltungsvorschrift zur fachtheoretischen Ausbildung nach § 38 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung für den gehobenen Dienst in der Bundesfinanzverwaltung im Rahmen des Aufstiegs durch fachspezifische Qualifizierung (GDBFVAufstVwV)