Verwaltungsvorschriften im Bestand
Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de eingelesen, nach ausgebender Stelle sortiert. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten
Genehmigungen gemäß § 20 Strahlenschutzverordnung
Genehmigungen gemäß § 3 Abs. 1 StrlSchV oder § 6 ATG Genehmigungsvoraussetzungen für die Zwischenlagerung von abgereichertem bzw. natürlichem und angereichertem Uran in Form von Uranhexafluorid (UF 6); hier: Genehmigungsvoraussetzungen und Auflagen
Genehmigungen gemäß § 3 StrlSchV zur ortveränderlichen Verwendung und Lagerung radioaktiver Stoffe im Rahmen der zerstörungsfreien Materialprüfung