Verwaltungsvorschriften im Bestand
Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de eingelesen, nach ausgebender Stelle sortiert. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Bekanntmachung der Richtlinie zur Kontrolle radioaktiver Reststoffe und radioaktiver Abfälle
Krebsrisiko durch mehrjährige Expositionen mit Dosen im Bereich des Grenzwertes für die Berufslebensdosis nach § 56 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) - Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Kriterien für die Alarmierung der Katastrophenschutzbehörde durch die Betreiber kerntechnischer Einrichtungen - Gemeinsame Empfehlung der Reaktor-Sicherheitskommission und der Strahlenschutzkommission