Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de und den Landesportalen eingelesen. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) hier: Funktionenplan mit Zuordnungshinweisen Zu § 14 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung
Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) hier: Gruppierungsplan mit Zuordnungshinweisen Zu § 13 Abs. 2 und 3 Landeshaushaltsordnung