Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de und den Landesportalen eingelesen. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie zur Kostentragung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Bedienstete des Maßregelvollzuges im Freistaat Sachsen