Verwaltungsvorschriften im Bestand
Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de eingelesen, nach ausgebender Stelle sortiert. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV)
Bekanntmachung des neu gefassten Erlasses über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr
Nachversicherung; Aufschubgrund und Verschiebung der Fälligkeit der Nachversicherungsbeiträge (§ 186 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 SGB VI); hier: Verbindliche Entscheidung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund zu dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. November 2007, Az.: - B 13 R 48/06 R -
Namensführung der Ehegatten und der Kinder nach ausländischem Recht
Nebentätigkeitsrecht der Beamtinnen und Beamten des Bundes; hier: Hinweise zur Auslegung und Anwendung der §§ 97 ff. BBG
Nebentätigkeitsrecht für die Beamtinnen und Beamten des Bundes; hier: Hinweise zu den neu gefassten §§ 97 bis 105 Bundesbeamtengesetz (BBG)
Neufassung des Bundesumzugsgesetzes; 1. Anwendungshinweise; 2. Allgemeine Verwaltungsvorschrift