Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de und den Landesportalen eingelesen. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Bestimmung der zuständigen Behörde für die Rohrfernleitungsanlage zum Befördern von Mineralölen von Wilhelmshaven über Gronau-Epe nach Köln-Wesseling und Gelsenkirchen der Nord-West-Ölleitung GmbH
24.04.2012
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz