Verwaltungsvorschriften im Bestand
Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de eingelesen, nach ausgebender Stelle sortiert. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Personenstandswesen, Ehe- und Familienrecht im Ausland
Personenstandswesen, Ehe- und Familienrecht im Ausland; hier: Namensführung der Ehegatten und der Kinder nach ausländischem Recht
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Personalausweisgesetzes, des eID-Karte-Gesetzes und der Personalausweisverordnung (Personalausweisverwaltungsvorschrift – PAuswVwV)
Richtlinien zur Personalaktenführung des Bundes
Planung der Iodblockade in der Umgebung stillgelegter Kernkraftwerke - Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen, Teil 1: Ermittlung der Körperdosis bei äußerer Strahlenexposition (§§ 40, 41, 42 StrlSchV; § 35 RöV)
Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen, Teil 2: Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition (Inkorporationsüberwachung) (§§ 40, 41 und 42 StrlSchV)
Richtlinien über den Erlass von Planrechtsentscheidungen für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes nach § 18 Abs. 1 AEG sowie der Magnetschwebebahnen nach § 1 MBPlG (Planfeststellungsrichtlinien)
Präsidialverfügung zur "Freistellung von Bahnbetriebszwecken" (§ 23 Allgemeines Eisen-bahngesetz (AEG)) und zu Fragestellungen in Verbindung mit dem kommunalen Planungsrecht
Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungsordnungen im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschlussprüfungen und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte
Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschlussprüfungen und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Wasserbauer/Wasserbauerin
Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen in den anerkannten Ausbildungsberufen "Geomatiker/Geomatikerin und Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin