Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de und den Landesportalen eingelesen. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Bekanntmachung des Wahlausschusses zum Ergebnis der Wahl der Vertreterversammlung im Rahmen der Sozialversicherungswahl 2023 bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gem. § 28 Absatz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung
Öffentliche Bekanntmachung des Wahlausschusses der Deutschen Rentenversicherung Westfalen gemäß § 28 Absatz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung