Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de und den Landesportalen eingelesen. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Bestimmung der Zuständigkeit für Verpflichtungen nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Kürzel nicht amtlich
17.08.2017
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz