Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de und den Landesportalen eingelesen. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösungsmittel und der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (Oberflächenbehandlungs-VwV)
Kürzel nicht amtlich
25.07.2024
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen; hier: Erneute Veröffentlichung des Rundschreibens zur Fehlerbehebung in der dazugehörigen Richtlinie
Kürzel nicht amtlich
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz