Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften - betreffend Grenzwerte und Qualitätsziele für Cadmiumableitungen vom 26. September 1983, - betreffend Grenzwerte und Qualitätsziele für Quecksilberableitungen mit Ausnahme des Industriezweigs Alkalichloridelektrolyse vom 8. März 1984, - betreffend Grenzwerte und Qualitätsziele für Ableitungen von Hexachlorcyclohexan vom 9. Oktober 1984
Kürzel nicht amtlich