Verwaltungsvorschriften im Bestand
Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de eingelesen, nach ausgebender Stelle sortiert. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zu den §§ 29a bis 29h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Richtlinien an die zuständigen Behörden zur Ausstellung und zur Prüfung des Schifferdienstbuches nach § 1.07 Nr. 2 Rheinschiffsuntersuchungsordnung (RheinSchUO)
Richtlinien Zeitweilige Hindernisse in den Hindernisfreiräumen von Instrumentenbahnen auf Flugplätzen