Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de und den Landesportalen eingelesen. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Dienstanweisung über die Führung: 1) einer Einzelfingerabdrucksammlung, 2) einer Handfllächenabdrucluammlung, 3) einer Tatortfingerspurensammlung, 4) einer Tatorthandflächenspurensammlung.