Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de und den Landesportalen eingelesen. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Errichtung und Tätigkeit des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a Abs. 1 SGB V im Freistaat Sachsen
24.01.2013
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Vergütung der Prüfer bei Prüfungen nach den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte und den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
10.08.2017
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zum Sächsischen Ausführungsgesetz zu § 305 Insolvenzordnung
01.11.2013
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Durchführung bestimmter Regelungen des Sächsischen Bestattungsgesetzes