§ 7 28. BImSchVAchtundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Diese Verordnung tritt an dem Tag in Kraft, an dem Artikel 3 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer…
§ 8 34. BImSchVVierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung)
Diese Verordnung tritt am 16. März 2006 in Kraft.
§ 22 38. BImSchVAchtunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 20 42. BImSchVZweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Diese Verordnung tritt einen Monat nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 13 zwölf Monate nach Verkündung der Verordnung in Kraft.
§ 10 7. BImSchVSiebente Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft.