Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes · Abschnitt 8
Diese Verordnung tritt einen Monat nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 13 zwölf Monate nach Verkündung der Verordnung in Kraft.
§ 20 42. BImSchVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen