§ 8 Abs. 1 1-DM-GoldmünzGErlösverwendung
Der Nettoerlös aus dem Inverkehrbringen der 1-DM-Goldmünzen fließt bis zur Höhe von 100 Millionen DM der Stiftung "Geld und Währung" zu.
§ 2 Abs. 2 Nr. 5 DHMGGesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“
Forschung und Veröffentlichungen;
§ 2 Abs. 2 Nr. 4 ForumRGGesetz zur Errichtung der „Stiftung Forum Recht“
Forschung, Dokumentation und Veröffentlichungen,
§ 2 Abs. 2 Nr. 5 NRW-32571Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“
Forschung und Veröffentlichungen,
§ 2 Abs. 1 DGIAGGesetz zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn
Zweck der Stiftung ist es, Folgendes zu fördern: Die Stiftung unterhält mit dieser Zielrichtung im jeweiligen Gastland deutsche Forschungsinstitute (Institute)…