§ 1 Nr. 4 ZDVÜVVerordnung über versorgungsrechtliche Übergangsregelungen für Zivildienstleistende nach Herstellung der Einheit Deutschlands
Hinterbliebene der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen.
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 HHGGesetz über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden
Hinterbliebene der in Nummer 1 genannten Personen sind
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 SVÜVVerordnung über soldatenversorgungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands
die Hinterbliebenen der in Nummer 1 genannten Soldaten.
§ 1 Abs. 1 Nr. 6 BUKGGesetz über die Umzugskostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten
Hinterbliebene der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Personen.
§ 1 Abs. 1 Nr. 5 SUKGGesetz Nr. 828 - Saarländisches Umzugskostengesetz (SUKG) Vom 31. März 1966 in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1976
die Hinterbliebenen der in Nummer 1 bis 4 bezeichneten Personen.