§ 29 2. WindSeeVZweite Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Bei Planung, Errichtung, Betrieb und Rückbau jeder Anlage hat der Träger des Vorhabens sicherzustellen, dass die deutschen Vorschriften zur Sicherheit und zum…
§ 27 3. WindSeeVDritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Bei Planung, Errichtung, Betrieb und Rückbau jeder Anlage hat der Träger des Vorhabens sicherzustellen, dass die deutschen Vorschriften zur Sicherheit und zum…
§ 33 2. WindSeeVZweite Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Die Pflichten des Trägers des Vorhabens zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber…
§ 31 3. WindSeeVDritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Die Pflichten des Trägers des Vorhabens zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber…
§ 30 Abs. 2 2. WindSeeVZweite Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Der Träger des Vorhabens hat nachzuweisen, dass er bei der Erstellung und Umsetzung der Konzepte nach Absatz 1 fachkundig beraten wird. Die Anforderungen des §…