§ 30 1. WindSeeVErste Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Die Pflichten des Trägers des Vorhabens zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber…
§ 31 3. WindSeeVDritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Die Pflichten des Trägers des Vorhabens zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber…
§ 26 1. WindSeeVErste Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Bei Planung, Errichtung, Betrieb und Rückbau jeder Anlage hat der Träger des Vorhabens sicherzustellen, dass die deutschen Vorschriften zur Sicherheit und zum…
§ 27 3. WindSeeVDritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Bei Planung, Errichtung, Betrieb und Rückbau jeder Anlage hat der Träger des Vorhabens sicherzustellen, dass die deutschen Vorschriften zur Sicherheit und zum…
§ 30 Abs. 1 3. WindSeeVDritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Zur Überwachung der Pflichten aus den §§ 27 bis 29 hat der Träger des Vorhabens der zuständigen Behörde und ihren Beauftragten die für die Überwachung…