§ 34 Abs. 4 2. WindSeeVZweite Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
In einem Schutzbereich von 1 000 Metern um den im Flächenentwicklungsplan festgelegten Standort der Konverterplattform des Netzbetreibers dürfen grundsätzlich…
§ 33 3. WindSeeVDritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Die auf der jeweiligen Fläche zu errichtenden Windenergieanlagen müssen einen Abstand von mindestens dem Fünffachen des jeweils größeren Rotordurchmessers zu…
§ 32 Abs. 3 3. WindSeeVDritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
In einem Schutzbereich von 1 000 Metern um den Standort der Konverterplattform des Netzbetreibers dürfen grundsätzlich keine Windenergieanlagen errichtet…
§ 35 2. WindSeeVZweite Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Die auf der Fläche zu errichtenden Windenergieanlagen müssen einen Abstand von mindestens dem Fünffachen des jeweils größeren Rotordurchmessers zu…
§ 32 1. WindSeeVAbstand zu Windenergieanlagen benachbarter Flächen
Die auf der Fläche zu errichtenden Windenergieanlagen müssen einen Abstand von mindestens dem Fünffachen des jeweils größeren Rotordurchmessers zu…