§ 35 2. WindSeeVZweite Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Die auf der Fläche zu errichtenden Windenergieanlagen müssen einen Abstand von mindestens dem Fünffachen des jeweils größeren Rotordurchmessers zu…
§ 33 3. WindSeeVDritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Die auf der jeweiligen Fläche zu errichtenden Windenergieanlagen müssen einen Abstand von mindestens dem Fünffachen des jeweils größeren Rotordurchmessers zu…
§ 46 1. WindSeeVBesondere Bestimmungen zur Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Standorten von Umspannplattformen
Die auf der Fläche zu errichtenden Windenergieanlagen müssen einen Abstand von mindestens 500 Metern zu dem im Flächenentwicklungsplan festgelegten Standort der…
§ 7 Abs. 8 LBOLandesbauordnung (LBO) Vom 18. Februar 2004*[1][2][3][4][5]
1Für Windenergieanlagen gelten die Absätze 4 bis 7 nicht. 2Die Abstandsfläche von Windkraftanlagen ist ein Kreis um den geometrischen Mittelpunkt des Mastes.…
§ 6 Abs. 4 BauO NRW 2018Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Bei Windenergieanlagen nach Absatz 1 Satz 5 bemisst sich die Tiefe der Abstandsfläche nach 30 Prozent ihrer größten Höhe; in Gewerbe- und Industriegebieten nach…