1. WoZErhV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 1. WoZErhVInkrafttretenErste Verordnung über die Erhöhung der Zinsen für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes § 7Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 7