Gesetze
Gesetz wird geladen …
Anpassungsbetrag ist in den Fällen des § 4 der Rentenzahlbetrag für Januar 1968 ohne Kinderzuschuß für jedes Kind, vermindert um die Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung. In der knappschaftlichen Rentenversicherung vermindert sich der Rentenzahlbetrag außerdem um den Leistungszuschlag und den nach § 75 Abs. 1 Satz 2 des Reichsknappschaftsgesetzes zu belassenden Betrag. Ergibt sich bei erneuter Prüfung, daß die Rente unrichtig festgestellt, umgestellt oder nach Maßgabe des Ersten bis Neunten Rentenanpassungsgesetzes angepaßt worden ist, so tritt an die Stelle des Rentenzahlbetrags im Sinne des Satzes 1 der Betrag, der sich nach erneuter Anwendung der Vorschriften über die Feststellung, Umstellung und Anpassung als Rentenzahlbetrag für Januar 1968 ergeben würde.
In den Fällen, in denen für Januar 1968 keine Rente gezahlt worden ist oder sich der Zahlbetrag der Rente nach dem 31. Dezember 1967 ändert, tritt an die Stelle des Rentenzahlbetrags im Sinne des Absatzes 1 der Betrag, der für Januar 1968 zu zahlen gewesen wäre, wenn die Voraussetzungen für die Erfüllung des Anspruchs damals bestanden hätten.
In den Fällen, in denen für Januar 1965 keine Rente gezahlt worden ist oder sich der Zahlbetrag der Rente nach dem 31. Dezember 1964 ändert, tritt an die Stelle…
In den Fällen, in denen für Januar 1966 keine Rente gezahlt worden ist oder sich der Zahlbetrag der Rente nach dem 31. Dezember 1965 ändert, tritt an die Stelle…
Anpassungsbetrag ist in den Fällen des § 4 der Rentenzahlbetrag für Januar 1967 ohne Kinderzuschuß für jedes Kind, vermindert um die Steigerungsbeträge aus…
In den Fällen, in denen für Januar 1969 keine Rente gezahlt worden ist oder sich der Zahlbetrag der Rente nach dem 31. Dezember 1968 ändert, tritt an die Stelle…
In den Fällen, in denen für Januar 1970 keine Rente gezahlt worden ist oder sich der Zahlbetrag der Rente nach dem 31. Dezember 1969 ändert, tritt an die Stelle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.