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Für Aufzüge sind die Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 16 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang IV Teil B, den Anhängen V, VIII, X, XI oder Anhang XII der Richtlinie 2014/33/EU in der Fassung vom 9. Oktober 2024 durchzuführen.
Wenn die in Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a und b der Richtlinie 2014/33/EU in der Fassung vom 9. Oktober 2024 genannten Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden, muss die für den Entwurf und die Herstellung des Aufzugs zuständige Person der für den Einbau und die Prüfungen des Aufzugs zuständigen Person alle Unterlagen und alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, damit der Aufzug ordnungsgemäß und sicher eingebaut und ordnungsgemäß geprüft werden kann. Satz 1 ist nur anzuwenden, sofern die jeweils zuständigen Personen nicht identisch sind.
Wird der Aufzug gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2014/33/EU in der Fassung vom 9. Oktober 2024 nach einem Musteraufzug entworfen und hergestellt, sind alle zulässigen Abweichungen des Aufzugs von dem Musteraufzug in den technischen Unterlagen eindeutig unter Angabe der Höchst- und Mindestwerte zu dokumentieren.
Es ist zulässig, die Ähnlichkeit der unterschiedlichen Ausführungen einer Baureihe hinsichtlich der Erfüllung der in Anhang I der Richtlinie 2014/33/EU in der Fassung vom 9. Oktober 2024 festgelegten wesentlichen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen rechnerisch oder anhand von Konstruktionszeichnungen oder durch Anwendung beider Methoden nachzuweisen.
Das Modell des Sicherheitsbauteils für Aufzüge wird einer EU-Baumusterprüfung nach Anhang IV Teil A unterzogen, und die Konformität mit der Bauart wird durch…
Damit die Wirtschaftsakteure nachweisen und die zuständigen Behörden sicherstellen können, dass die in Verkehr gebrachten Aufzüge und auf dem Markt…
„Konformitätsbewertung“ : das Verfahren, mit dem bewertet wird, ob die in dieser Richtlinie festgelegten wesentlichen Gesundheitsschutz- und…
(Modul G) 1. Die Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung ist das Konformitätsbewertungsverfahren, mit dem eine notifizierte Stelle bewertet, ob ein…
etwaige besondere Anforderungen in Bezug auf die Notwendigkeit, die fortlaufende Konformitätsbewertung für die betreffenden Aufzüge bzw. Sicherheitsbauteile für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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