§ 1 BAföG-EinkommensVVerordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 des BundesausbildungsförderungsgesetzesLeistungen der sozialen SicherungZitatstelleUnterhaltsbeihilfe (§ 10 des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes),Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
§ 258 LAGGesetz über den LastenausgleichVerhältnis zur HauptentschädigungZitatstellenach § 10 des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 26. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 785),Gesetz über den Lastenausgleich
§ 278a LAGGesetz über den LastenausgleichVerhältnis zur HauptentschädigungZitatstelle…Reparationsschädengesetz sowie Unterhaltsbeihilfe nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz und § 10 des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes mit dem sich aus den Nummern 3 bis 5 ergebenden Hundertsatz, soweit diese Leistungen nicht…Gesetz über den Lastenausgleich