§ 12 KSKSaVVerordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
Die Amtsdauer der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Stellvertreter richtet sich nach ihrer Amtsdauer als Mitglieder oder Stellvertreter im Beirat. § 4 Satz 2…
§ 4 LSchVVerordnung über die Errichtung und das Verfahren einer Landesschiedsstelle (Landesschiedsstellenverordnung - LSchV) Vom 19. Februar 1990
Die Amtsdauer der Mitglieder der Landesschiedsstelle und der erweiterten Schiedsstelle sowie ihrer Stellvertreter/Stellvertreterinnen, die nicht nach § 3 Abs. 3…
§ 29 Abs. 3 AggerVG NRWGesetz über den Aggerverband
Die Amtszeit des Widerspruchsausschusses beträgt fünf Jahre. Wiederberufung und Wiederwahl sind zulässig. Die Mitglieder und ihre Stellvertreterinnen oder…
§ 310 Abs. 2 LAGGesetz über den Lastenausgleich
Der Beschwerdeausschuß besteht aus einem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Beisitzern. Der Vorsitzende muß Bediensteter der Behörde sein, bei der der…
§ 29 Abs. 3 RuhrVG NRWGesetz über den Ruhrverband
Die Amtszeit des Widerspruchsausschusses beträgt fünf Jahre. Wiederberufung und Wiederwahl sind zulässig. Die Mitglieder und ihre Stellvertreterinnen oder…