§ 1 Abs. 1 Nr. 10 ProdSGGesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
Richtlinie 2014/68/EU betreffend Druckgeräte.
§ 1 Abs. 1 6. ProdSVSechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
Diese Verordnung ist auf neue serienmäßig hergestellte einfache Druckbehälter anzuwenden, die auf dem Markt bereitgestellt werden.
§ 1 Abs. 1 9. ProdSVNeunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von folgenden neuen Produkten:
§ 1 Abs. 1 10. ProdSVZehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
Diese Verordnung gilt für folgende Produkte, die auf dem Markt bereitgestellt oder erstmals verwendet werden:
§ 1 Abs. 1 11. ProdSVElfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
Diese Verordnung ist auf die folgenden neuen Produkte, die auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden, anzuwenden: