Erwägungsgrund 1 32014L0068
Die Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist erheblich geändert worden. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der anstehenden Änderungen eine Neufassung der genannten Richtlinie vorzunehmen.