§ 12 18. RAGAchtzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte
In der Altershilfe für Landwirte werden wegen der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage in der Rentenversicherung der Arbeiter für das Jahr 1975…
§ 12 17. RAGSiebzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte
In der Altershilfe für Landwirte werden wegen der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage in der Rentenversicherung der Arbeiter für das Jahr 1974…
§ 4 Nr. 1 RAV 1992Verordnung zur Anpassung der Renten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet im Jahre 1992 und zur vierten Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
für den verheirateten Berechtigten 674,30 Deutsche Mark monatlich,
§ 4 Abs. 1 RAV 1995Verordnung zur Anpassung der Renten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet im Jahre 1995 und zur zehnten Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Juli 1995 an 21,35 DM.
§ 4 Abs. 1 RAV 1996Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahre 1996
Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Juli 1996 an 21,55 Deutsche Mark.