Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei der Bemessung des Hundertsatzes ist von dem jeweiligen Mittelwert der in § 31 Abs. 6 BEG festgelegten Hundertsätze auszugehen. Soweit die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Verfolgten dies rechtfertigen, ist ein niedrigerer oder höherer Hundertsatz festzusetzen.
Zu den persönlichen Verhältnissen, die für die Bemessung des Hundertsatzes des Diensteinkommens (§ 31 Abs. 4 BEG) maßgebend sind, gehören insbesondere Art und Schwere der körperlichen Versehrtheit.
Bei der Würdigung der wirtschaftlichen Verhältnisse sind insbesondere folgende Umstände zu berücksichtigen:
gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen,
eigener Arbeitsverdienst und eigene Dienstbezüge aus zumutbarer Tätigkeit,
eigener Arbeitsverdienst, den der Verfolgte zu erwerben unterläßt, obwohl ihm der Erwerb zuzumuten ist,
Leistungen aus privaten Versicherungsverhältnissen,
Zinsen aus der Anlage von Kapitalvermögen und Erträgnisse aus Wertpapieren, es sei denn, daß es sich nachweisbar um Zinsen oder Erträgnisse aus der Anlage von Leistungen handelt, die der Verfolgte im Zuge der Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung erhalten hat,
sonstige Vermögenserträgnisse,
Rentenleistungen, die der Verfolgte im Zuge der Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung erhalten hat oder erhält, sofern diese Leistungen nicht bereits nach den §§ 141d bis 141k BEG berücksichtigt werden,
sonstige Versorgungsbezüge.
Nicht zumutbar ist eine Arbeit, die bei der sozialen Stellung des Verfolgten nicht üblich ist. Einer Verfolgten ist eine Erwerbstätigkeit insbesondere dann nicht zuzumuten, wenn sie Einem Verfolgten ist eine Erwerbstätigkeit insbesondere dann nicht zuzumuten, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat oder in seiner Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 vom Hundert gemindert ist.
für ein Kind unter 14 Jahren zu sorgen hat,
das 45. Lebensjahr vollendet hat,
keine Berufsausbildung besitzt und bisher nicht erwerbstätig war,
in ihrer Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 vom Hundert gemindert ist.
Erzielte und erzielbare Einkünfte werden nur insoweit berücksichtigt, als sie den Betrag von 150 Deutsche Mark,ab 1. September 1965von 200 Deutsche Mark,ab 1. September 1969von 250 Deutsche Mark,ab 1. Januar 1972von 300 Deutsche Mark,ab 1. Januar 1974von 350 Deutsche Mark,ab 1. Februar 1976von 400 Deutsche Mark,ab 1. März 1978von 450 Deutsche Mark,ab 1. März 1980von 500 Deutsche Mark,ab 1. Juli 1982von 550 Deutsche Mark,ab 1. Januar 1985von 600 Deutsche Mark,ab 1. Januar 1987von 650 Deutsche Mark,ab 1. Januar 1989von 700 Deutsche Mark,ab 1. März 1991von 750 Deutsche Mark,ab 1. Mai 1993von 800 Deutsche Mark,ab 1. April 1995von 850 Deutsche Mark,ab 1. März 1997von 875 Deutsche Mark,ab 1. März 1999von 900 Deutsche Mark,ab 1. Januar 2002von 480 Euro,ab 1. Juni 2008von 520 Euro,ab 1. Juli 2010von 530 Euro,ab 1. Oktober 2012von 560 Euro,ab 1. August 2014von 590 Euro,ab 1. September 2016von 620 Euro,ab 1. Januar 2019von 670 Euro,ab 1. September 2021von 700 Euro undab 1. Dezember 2023von 780 Euro monatlich übersteigen.
Bei der Bewertung der im Ausland erzielten oder erzielbaren Einkünfte ist der amtliche Devisenkurs der ausländischen Währung zugrunde zu legen. Ergibt sich bei der Umrechnung der Einkünfte nach dem amtlichen Devisenkurs zuungunsten des Verfolgten eine Abweichung von mindestens 10 vom Hundert gegenüber der Umrechnung der Einkünfte nach der Kaufkraft der ausländischen Währung, so soll die Kaufkraft angemessen berücksichtigt werden. Dabei sind die Durchschnittswerte der Devisenkurse und die Kaufkraftrichtzahlen für jedes Jahr gegenüberzustellen.
Rechtfertigen die nach § 18 Abs. 2 BEG zu berücksichtigenden Umstände eine Ermäßigung des Hundertsatzes der Rente, so kann der Hundertsatz bis auf 30 vom…
Die Rente ist in einem Hundertsatz von weniger als 100 vom Hundert der Versorgungsbezüge nach Absatz 1 festzusetzen, wenn die Berücksichtigung der…
Für die Berechnung der Entschädigung in Höhe der Rentenbezüge eines Jahres im Falle des § 98 BEG findet § 23 entsprechende Anwendung. Dabei ist § 95 BEG zu…
Der monatliche Mindestbetrag der Rente wird insoweit gekürzt, als er zusammen mit Versorgungsbezügen oder wiederkehrenden Leistungen aus deutschen öffentlichen…
Die Rente, die der Verfolgte an Stelle einer Kapitalentschädigung wählen kann, wird als Jahresrente durch Teilung der festgesetzten Kapitalentschädigung unter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.