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in der Einweisung sind die in Anlage 3A festgelegten Übungen durchzuführen.
Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 3B nachzuweisen, dass er die zur Führung von einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm notwendigen Fähigkeiten besitzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.