Anlage 4A Nr. - Buchst. – 2. DVLuftPersVLehrplan für die ergänzende theoretische Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 Deutsch (zu § 7)
Arbeitsweise
§ 4 Abs. 3 2. DVLuftPersVPrivatflugzeugführer (zu § 1 LuftPersV)
Die theoretische Prüfung ist gemäß Anlage 1C durchzuführen.
Anlage 4B Nr. - 2. DVLuftPersVLehrplan für die ergänzende praktische Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 Deutsch (zu § 7)
VDF
Anlage 1A Nr. - 2. DVLuftPersVLehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (zu § 4)
Grundlagen
§ 17 Abs. 3 2. DVLuftPersVBerechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern nach § 1 LuftPersV (zu § 88a LuftPersV)
Der Bewerber um den Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern hat in einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 14E…