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Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 27 - 33
Allgemeines Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Ausbildung. Das in der praktischen Ausbildung verwendete Flugzeug muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Flugzeugmuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Flugzeuges aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen. Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks zu überwachen. Unnötiger Fluglärm ist zu vermeiden. Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen. Flugausbildung bis zum ersten Alleinflug Bodeneinweisung Anlassen Rollen Kontrollen vor dem Start Start Anmerkung: Ein simulierter Triebwerksausfall nach dem Start darf nur bei Ausbildungsflügen mit Fluglehrer durchgeführt werden. Steigflug Horizontal- und Kurvenflug Langsamflug Kurvenflug Übungen anhand von Bodenmarkierungen Sinkflug Platzrunde ... (nicht darstellbare Graphik, Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 29) Durchstarten und Landen Beenden des Fluges Besondere Flugzustände Die Flughöhe sollte mindestens 3.000 Fuß über Grund betragen. Seitengleitflug Verhalten bei Notlagen Erster Alleinflug Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten Starten und Landen Ziellandungen Außenlandeübungen mit Fluglehrer aus verschiedenen Höhen Anmerkung: Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer unter strenger Beachtung der Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Tier geübt werden. Sie sind in einem Durchstartverfahren ohne aufzusetzen durchzuführen. Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ist eine besondere Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde erforderlich. Überlandflugeinweisung Einweisung in den Gebrauch von Funknavigationshilfsmitteln Anmerkung: Die Dauer der Einweisung soll mindestens 90 Minuten betragen. Ersatzweise kann die Einweisung auf einem synthetischen Flugübungsgerät durchgeführt werden, § 14 1. DV LuftPersV bleibt unberührt. Die Ausbildungszeit auf einem synthetischen Flugübungsgerät zählt nicht zur erforderlichen Flugausbildungszeit gemäß § 1 (3) LuftPersV. An- und Abflüge mit Landung auf anderen als dem Ausbildungsflugplatz An- und Abflüge mit Landung auf Flugplätzen mit Flugverkehrskontrolle Übungen bis zur Prüfungsreife mit und ohne Fluglehrer bis zur sicheren Beherrschung Anmerkung: Simulierter Triebwerkausfall nach dem Start und Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer durchgeführt werden. Anmerkung: Aufsetzen und Durchstarten des Flugschülers im Alleinflug ist nur zulässig, wenn der Fluglehrer dafür einen Flugauftrag erteilt hat und am Flugplatz anwesend ist.
Klarlisten
Betriebshandbuch
Flugklarheit des Flugzeugs, Außenkontrolle
Vorflugkontrolle gemäß Klarliste
Anlassen gemäß Klarliste
Beobachtung des übrigen Flugplatzverkehrs
Funktionsüberprüfungen (Auswendige Anwendung der Klarliste)
Durchführung der Kontrollen vor dem Start gemäß Klarliste
Abflugbriefing
Ansprechen der Notverfahren beim Start
Beobachten des Anflugluftraumes
Ausrichten auf der Startbahn
Kompasskontrolle in Startrichtung
Setzen der Triebwerksleistung
Ruderbetätigung beim Startvorgang
Halten der Startrichtung
Abheben bei empfohlener Geschwindigkeit
Steigflug nach dem Abheben und Übergang zur festgelegten Steigfluggeschwindigkeit
Einziehen des Fahrwerks und Einfahren der Landeklappen
Drosselung der Triebwerksleistung auf Steigflugleistung unter Einhaltung der festgelegten Geschwindigkeit
Startabbruch
simulierter Triebwerksausfall nach dem Start
Einhalten von Kurs und Steigfluggeschwindigkeit
Trimmen
Triebwerkseinstellen für die beste Steigrate oder den besten Steigwinkel
Übergang in den Horizontalflug
Geradeausflug und Horizontalflug
koordinierte Kontrolle der Bewegungen um Quer-, Längs- und Hochachse
Demonstration der statischen und dynamischen Stabilität
Veränderung der Triebwerksleistung im Geradeausflug und Horizontalflug
Erhöhen und Herabsetzen der Fluggeschwindigkeit unter Beibehalten der Höhe und des Kurses
Einhalten von Höhe, Kurs und einer vorgegebenen Fluggeschwindigkeit bei Aus- und Einfahren der Landeklappen und des Fahrwerks
Erhöhen und Verringern von Auftrieb und/oder Widerstand
Verringerte Wirksamkeit der Steuerorgane beim Langsamflug
Einhalten von Höhe, Fluggeschwindigkeit und Richtung sowie Korrektur der Triebwerksleistung
Kurven mit 30 Grad und 45 Grad Querneigung, links und rechts, um 90 Grad, 180 Grad, 360 Grad
Drehfehler des Magnetkompasses
Beenden auf vorgegebenen Kursen
unmittelbarer Übergang von Links- zur Rechtskurve und umgekehrt.
Rechteck über Grund
Windvorhaltewinkel
Einteilen und Berücksichtigen der Windversetzung
Einhalten der vorgegebenen Flughöhe
beste Sinkrate
bester Gleitwinkel
Sinkflug mit und ohne Motorkraft im Geradeaus- und im Kurvenflug
Übergang vom Sink- in den Horizontalflug
Start
Steigflug auf mindestens 200 ft GND, bevor die erste Richtungsänderung aufgrund örtlicher Vorgaben durchgeführt wird
Steigflugkurve bis 20 Grad Querneigung, 90 Grad-Richtungsänderung zum Querabflug unter Windberücksichtigung
Steigflug bis mindestens 600 ft GND
Am Wendepunkt 90 Grad-Kurve bis maximal 30 Grad Querneigung zum Gegenanflug parallel zu der Start- und Landerichtung
Reiseflugbedingungen
Reduzieren der Geschwindigkeit und Setzen der Landeklappen in die erste Stellung, Vergaservorwärmung bedienen
Ggf. Fahrwerk ausfahren
Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Queranflug unter Windberücksichtigung
Sinkflug einleiten
Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Endanflug. Abweichungen in der Reihenfolge der Übungen 7-11 aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder der Besonderheiten des Flugzeugmusters sind zulässig.
Landekontrolle laut Klarliste
Setzen voller Triebwerksleistung
Korrektur der Fluglage
Vermindern der Widerstände durch Einfahren von Landeklappen und Fahrwerk
Steigflug
Landen und anschließender Wiederstart
Trimmung neutral
Klappen in Startstellung
Zurückrollen zum Abstellplatz
Kontrolle nach der Landung (Auswendige Anwendung der Klarliste)
Abstellen des Triebwerkes gemäß Klarliste
Sichern des Flugzeuges gemäß Klarliste
Überziehen und Geradeaushalten mit dem Seitenruder bis zum Abkippen mit und ohne Motorkraft mit einem Minimum an Höhenverlust bei
Flugzeug im Reiseflugzustand
Flugzeug mit Landeklappen in Anflugstellung
Flugzeug mit Landeklappen in Anflugstellung und ausgefahrenem Fahrwerk
rechtzeitiges Erkennen und Beenden des Abkippens und Verhindern einer Weiterentwicklung zum Trudeln
Flugübungen im Bereich des Überziehens in
Steigflugkurven mit 10-30 Grad Querneigung und Landeklappen in Startstellung (simulierter Start) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage
Beenden der Übung, ohne abzukippen oder Höhe zu verlieren
Sinkflugkurven mit 10-30 Grad Querneigung, Landeklappen in Anflugstellung und Fahrwerk ausgefahren (simulierter Anflug) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage
Beenden der Übung, ohne abzukippen oder die Sinkrate zu erhöhen
Aufrichten aus Querneigungen von mindestens 45 Grad und aus Steig/Sinkfluglagen
Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich
Erkennen und Beenden von beginnenden Spiralsturzflügen–Motorleistung reduzieren (Leerlauf)–Querlage korrigieren (neutral) und weich abfangen
bei Seitenwind
mit unterschiedlichen Gewichtszuständen (max. Zuladung)
mit Seitengleitflug
ohne Zuhilfenahme der Landeklappen
auf angenommenen begrenztem Raum
bei Dämmerung
Ziellandungen aus der Platzrunde mit und ohne Motorhilfe
Aufsetzen innerhalb von 100 m nach dem Landezeichen
Ziellandung aus mindestens 600 m (2000 ft) über Grund ohne Motorhilfe
Aufsetzen innerhalb von 150 m nach dem Landezeichen
ohne MotorhilfeDie Durchführung der Notverfahren (Sofortmaßnahmen, Ursachensuche, Maßnahmen kurz vor der Landung) erfolgen gemäß Flughandbuch. Die Sofortmaßnahmen müssen auswendig beherrscht werden.Die Benutzung der Notfall-Klarliste ist in sinnvoller Weise in den Flugablauf zu integrieren.
Geschwindigkeit für bestes Gleiten (Trimmen)
Auswahl eines geeigneten Geländes unter Berücksichtigung des Windes
Einteilung des Anfluges
Anwendung der Notfall-Klarliste
Simuliertes Absetzen eines Not- oder Dringlichkeitsrufes
Verfahren kurz vor der Landung
Kleinorientierung
Flug nach vorgegebenen Kursen
Orientierung bei ungünstigen Sichtbedingungen
voraussichtliche und tatsächliche Ankunftszeit
Geplante Abweichung vom vorgegebenen Kurs
Verwendung von Auffanglinien
Einflug in die Platzrunde
Möglichkeiten zur Vermeidung von Fluglärm
Gebrauch von bordeigenen Funknavigationsmitteln, VOR, ADF oder GPS
Nutzung bodengestützter Dienste wie VHF-Peiler (VDF) und Radar
Einsatz des Transponders
Sprechfunkverkehr entsprechend den vorgeschriebenen Verfahren
Orientierung und Anflugverfahren
Höhenmessereinstellung
Beobachten des Luftraums, ggf. rechtzeitiges Ausweichen
Abstandhalten von anderem Luftverkehr
Einordnen in die Platzrunde
ausgelegte Zeichen und ggf. Lichtsignale
Abflug unter Beachtung der vorgeschriebenen Verfahren
Sprechfunkverkehr entsprechend der vorgeschriebenen Verfahren
Orientierung und Anflugverfahren in der Kontrollzone
Befolgen von Flugsicherungsanweisungen
Höhenmessereinstellung
Beobachten des Luftraums, ggf. rechtzeitiges Ausweichen
Abstandhalten von anderem Luftverkehr
ausgelegte Zeichen und ggf. Lichtsignale
Flugabfertigungsverfahren
Abflug auf der von der Flugsicherung angewiesenen Abflugstrecke
Flugübungen gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 1-9 LuftPersV
Überlandflug gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 10 LuftPersV
Wiederholen der Flugübungen gemäß Anlage 1B
mindestens 10 Alleinstarts und 10 Alleinlandungen auf mindestens drei anderen Flugplätzen als dem Ausbildungsflugplatz
Landungen auf unterschiedlichen Pistenbelägen (Gras, Beton/Asphalt)
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.