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Zur Herstellung von Qualitätswein b.A. dürfen nur die nachfolgend aufgezählten Rebsorten verwendet werden:
als empfohlene Rebsorten: Auxerrois, Weißer Burgunder, Gewürztraminer, Kerner, Müller-Thurgau, Weißer Riesling, Ruländer, Siegerrebe;
als zugelassene Rebsorten: Roter Elbling, Weißer Elbling, Roter Gutedel, Weißer Gutedel, Morio-Muskat, Muskat-Ottonel, Perle, Grüner Silvaner.
Für die Herstellung von Schaumwein werden empfohlen: Roter Elbling, Weißer Elbling.
Weißer Riesling.
Zur Herstellung von Wein zugelassen sind alle in der von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung veröffentlichten Sortenliste aufgeführten…
§ 32a Nummer 1 dürfen bei einem als „Classic“ bezeichneten Qualitätswein aus im bestimmten Anbaugebiet Württemberg geernteten Weintrauben die Rebsorten…
als empfohlene Rebsorten:
(zu § 8c des Weingesetzes) Für die Herstellung von Wein sind die in der Anlage 2 sowie die in der jeweils gültigen Beschreibenden Sortenliste Reben des…
Für die Herstellung von Wein mit der Bezeichnung „Selection“ nach Maßgabe des § 32b der Weinverordnung dürfen nur die Rebsorten Weißer Burgunder, Weißer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.