2. ERP-BürgschG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 2. ERP-BürgschGGesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft § 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. § 2