2. FlugLSV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 7 2. FlugLSVInkrafttreten, AußerkrafttretenZweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm § 6Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 6Schlussformel