§ 4 Abs. 2a FeVVerordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
Der Inhaber eines Führerscheins nach Absatz 2 Satz 1 kann diesen durch einen digitalen Führerschein nach § 2d des Straßenverkehrsgesetzes nachweisen. Der…
§ 2 Abs. 1a StVGStraßenverkehrsgesetz
Der Inhaber eines Führerscheins nach Absatz 1 Satz 3 kann diesen durch einen digitalen Führerschein nach § 2d nachweisen. Der digitale Führerschein berechtigt…
§ 2d Abs. 2 Nr. 2 StVGStraßenverkehrsgesetz
beim Antragsteller ein geeignetes mobiles Endgerät vorhanden ist und auf diesem ein Anwenderprogramm eingerichtet ist, das die Darstellung des digitalen…
Anlage 9 Nr. 2 Buchst. a FeVVerordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis…
§ 75 Nr. 4b FeVVerordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
entgegen § 4 Absatz 2a Satz 5 einen digitalen Führerschein nicht oder nicht rechtzeitig vorzeigt oder eine Überprüfung nicht oder nicht rechtzeitig ermöglicht,