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Auf dem Markt bereitgestelltes Spielzeug muss die CE-Kennzeichnung tragen.
Die CE-Kennzeichnung ist deutlich sichtbar und lesbar sowie dauerhaft auf dem Spielzeug, einem daran befestigten Etikett oder der Verpackung anzubringen. Bei kleinen Spielzeugen und Spielzeugen, die aus kleinen Teilen bestehen, kann die CE-Kennzeichnung wahlweise auf einem Etikett oder einem Beipackzettel angebracht werden. Ist dies beim Verkauf von Spielzeug mit warentragenden Theken-Präsentationsverpackungen technisch nicht möglich und wurde die Theken-Präsentationsverpackung ursprünglich als Verpackung des Spielzeugs verwendet, so ist die Information an der Präsentationsverpackung anzubringen. Ist die CE-Kennzeichnung eines verpackten Spielzeugs von außen nicht erkennbar, so ist sie wenigstens auf der Verpackung anzubringen.
Die CE-Kennzeichnung muss angebracht werden, bevor das Spielzeug in den Verkehr gebracht wird. Nach der CE-Kennzeichnung kann ein Piktogramm oder ein anderes Zeichen stehen, das auf ein besonderes Risiko oder eine besondere Verwendung hinweist.
Die CE-Kennzeichnung ist deutlich sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Spielzeug, einem daran befestigten Etikett oder der Verpackung anzubringen. Bei kleinen…
Die CE-Kennzeichnung wird sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Spielzeug oder auf einem darauf angebrachten Etikett angebracht. Wenn die Größe oder die…
Auf dem Markt bereitgestellte Spielzeuge müssen die CE-Kennzeichnung tragen.
Auf dem Markt bereitgestellte Spielzeuge müssen die CE-Kennzeichnung tragen. Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze gemäß Artikel 30 der…
Die CE-Kennzeichnung muss angebracht werden, bevor das Produkt in den Verkehr gebracht wird. Nach der CE-Kennzeichnung und gegebenenfalls nach der Kennnummer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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