Art. 20 Abs. 1 32019R1020VERORDNUNG (EU) 2019/1020 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 (Text von Bedeutung für den EWR)
Ergreift eine Marktüberwachungsbehörde eine Maßnahme nach Artikel 19 oder beabsichtigt das und ist sie der Auffassung, dass die Gründe für die Maßnahme oder die…
§ 25 Abs. 1 ODVOrtsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung
Trifft die Marktüberwachungsbehörde eine Maßnahme nach Artikel 19 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) 2019/1020 oder beabsichtigt sie dies, so unterrichtet sie…
§ 18 Abs. 1 MüGGesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten
Trifft eine Marktüberwachungsbehörde eine Maßnahme nach § 8 Absatz 2 Satz 3 oder beabsichtigt sie dies, so unterrichtet sie unverzüglich die Bundesanstalt für…
Art. 27 Abs. 4 32023R1115VERORDNUNG (EU) 2023/1115 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)
Haben die zuständigen Behörden Informationen gemäß dem vorliegenden Artikel erhalten, so können diese zuständigen Behörden diese Informationen gemäß Artikel 21…
Art. 27 Abs. 2 32009R1223VERORDNUNG (EG) Nr. 1223/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die zuständige Behörde unterrichtet unverzüglich die Kommission und die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten über die ergriffenen Maßnahmen und…