2. RAV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 11 2. RAVInkrafttretenZweite Verordnung zur Anpassung der Renten und zu den maßgeblichen Rechengrößen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet § 10Schlußformel Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1991 in Kraft. § 10Schlußformel