Art. 22 Buchst. d 32023L2225RICHTLINIE (EU) 2023/2225 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG
die Frist innerhalb deren eine solche Beschwerde eingelegt werden kann;
§ 18a Abs. 3 WoBindGGesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen
Die Landesregierungen stellen durch Rechtsverordnung sicher, dass die aus der höheren Verzinsung nach den Absätzen 1 und 2 folgenden Durchschnittsmieten…
Art. 27a Buchst. d 32014L0017RICHTLINIE 2014/17/ЕU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)
die Frist, innerhalb deren eine solche Beschwerde eingelegt werden kann;