§ 5 3. FlugLSV
Bei einem Einfamilienhaus mit Außenwohnbereich beträgt die Höhe der Entschädigung pauschal:
für ein im Isophonen-Band 1 gelegenes Grundstück:5 000 Euro,
für ein im Isophonen-Band 2 gelegenes Grundstück:3 700 Euro.
Bei einem Zweifamilienhaus mit Außenwohnbereich beträgt die Höhe der Entschädigung pauschal:
für ein im Isophonen-Band 1 gelegenes Grundstück:6 000 Euro,
für ein im Isophonen-Band 2 gelegenes Grundstück:4 440 Euro.
Bei einem Mehrfamilienhaus mit Außenwohnbereich erhöht sich die Entschädigung pauschal gegenüber Absatz 2 mit jeder weiteren abgeschlossenen Wohnung
für ein im Isophonen-Band 1 gelegenes Grundstück um:2 000 Euro,
für ein im Isophonen-Band 2 gelegenes Grundstück um:1 480 Euro.
Bei einer Eigentumswohnung mit Außenwohnbereich beträgt die Höhe der Entschädigung pauschal:
für ein im Isophonen-Band 1 gelegenes Grundstück:3 000 Euro,
für ein im Isophonen-Band 2 gelegenes Grundstück:2 220 Euro.