§ 39 Abs. 1 2. WindSeeVZweite Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Um das Schiffswrack mit dem Wrackmittelpunkt 54°16.2354'N;006°18.5607'E; WGS84 ist eine Ausschlusszone mit einem Radius von 50 Metern um den Wrackmittelpunkt…
§ 5 4. WindSeeVVierte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Um das Schiffswrack mit dem Wrackmittelpunkt 54°33.1555'N, 005°50.2961'E WGS84 ist eine Ausschlusszone mit einem Radius von 50 Metern um den Wrackmittelpunkt…
§ 4 Abs. 1 4. WindSeeVVierte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Um das Schiffswrack mit dem Wrackmittelpunkt 54°24,3767'N, 005°37,1008'E WGS84 ist eine Ausschlusszone mit einem Radius von 100 Metern um den Wrackmittelpunkt…
§ 4 5. WindSeeVFünfte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Um das Objekt mit der Mittelpunktkoordinate 54°36,7272'N, 006°09,5431'E WGS84 auf der Fläche N-10.1 ist eine Ausschlusszone mit einem Radius von 50 Metern um…
§ 2 Abs. 1 HgFSNatSchVVerordnung über das Befahren des Naturschutzgebietes "Helgoländer Felssockel"
Es ist untersagt, das Gebiet der Nordsee um Helgoland innerhalb folgender Koordinaten zu befahren: Es ist untersagt, in dem Gebiet um die Düne bei Helgoland…