§ 80 Abs. 1 1. WOMitbestGErste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Der Betriebswahlvorstand gibt das Wahlergebnis und die Namen der Gewählten in der Delegiertenversammlung bekannt. Er macht das Wahlergebnis und die Namen der…
§ 72 Abs. 2 2. WOMitbestGZweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Gleichzeitig benachrichtigt der Betriebswahlvorstand die Gewählten schriftlich von ihrer Wahl. Haben die Delegierten nach § 55 ein Mehrfachmandat, so ist dies…
§ 66 Abs. 2 1. WOMitbestGErste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Gleichzeitig benachrichtigt der Betriebswahlvorstand die Gewählten schriftlich von ihrer Wahl. Haben die Delegierten nach § 51 ein Mehrfachmandat, so ist dies…
§ 86 Abs. 2 2. WOMitbestGZweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Der Unternehmenswahlvorstand übermittelt das Wahlergebnis und die Namen der Gewählten den Betriebswahlvorständen. Jeder Betriebswahlvorstand macht das…
§ 86 Abs. 2 3. WOMitbestGBekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten
Der Hauptwahlvorstand übermittelt das Wahlergebnis und die Namen der Gewählten den Betriebswahlvorständen. Jeder Betriebswahlvorstand macht das Wahlergebnis und…