§ 84a Abs. 1 2. WOMitbestGZweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
In nicht börsennotierten Unternehmen sind in einem Wahlgang nach § 78, einem Wahlgang nach § 81 und in einem Wahlgang nach § 84 so viele Bewerberinnen und…
§ 78a Abs. 2 1. WOMitbestGErste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Mit der Wahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers ist auch das in dem Wahlvorschlag neben der oder dem Gewählten aufgeführte Ersatzmitglied des Aufsichtsrats…
§ 84b Abs. 2 2. WOMitbestGZweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Mit der Wahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers ist auch das in dem Wahlvorschlag neben der oder dem Gewählten aufgeführte Ersatzmitglied des Aufsichtsrats…
§ 78b Abs. 2 1. WOMitbestGErste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Mit der Wahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers ist auch das in dem Wahlvorschlag neben der oder dem Gewählten aufgeführte Ersatzmitglied des Aufsichtsrats…
§ 84c Abs. 4 2. WOMitbestGZweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Mit der Wahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers ist auch das in dem Wahlvorschlag neben der oder dem Gewählten aufgeführte Ersatzmitglied des Aufsichtsrats…